TTI AUSTRIA und PRO-GE schließen Fairnessabkommen
Der österreichische Personaldienstleister TTI setzt ein vielbeachtetes Zeichen. Mit einem Fairnessabkommen mit der Gewerkschaft PRO-GE positioniert sich das Unternehmen klar am Arbeitsmarkt.
Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass Gewerkschafter:innen öffentlich positiv über ein Unternehmen sprechen. Umso bemerkenswerter waren die Worte von Peter Schleinbach, Bundessekretär für Branchen- und Kollektivvertragspolitik der Produktionsgewerkschaft, anlässlich der Präsentation der Fairness- und Zusammenarbeitsvereinbarung mit TTI AUSTRIA.
„Es ist ein positives Beispiel dafür, wie ein Unternehmen gemeinsam mit der Gewerkschaft attraktiv für Beschäftigte sein möchte“, so Schleinbach.
Für TTI ist diese Vereinbarung ein klares Signal an den Arbeitsmarkt. „Gemeinsam mit unserem Betriebsrat zeigen wir, dass man in unserer Branche ein fairer und verlässlicher Arbeitgeber sein kann“, betont TTI-Geschäftsführer Markus Archan. Die Vereinbarung mit der PRO-GE ist das Ergebnis einer langjährigen, konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Gewerkschaft und Unternehmen. „Dieses gegenseitige Vertrauen war die Basis dafür, dass wir unsere Kooperation mit einem konkreten Fairnessabkommen auf eine neue Ebene heben wollten“, erklärt Archan.
Abkommen als Gütesiegel
TTI versteht das Abkommen als Gütesiegel – „und als Verpflichtung, weiterhin einer der besten Arbeitgeber zu bleiben“, so Archan. Natürlich soll damit auch ein Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung von Arbeitskräften erzielt werden.
Unternehmenskund:innen können darauf vertrauen, dass die von TTI vermittelten Zeitarbeiter:innen qualifiziert und motiviert in ihren Betrieben tätig sind.
Im Mittelpunkt der Fairness- und Zusammenarbeitsvereinbarung stehen dauerhaft hochwertige Standards in der Qualität der Arbeitsverhältnisse. So wird sichergestellt, dass alle Beteiligten aktiv über ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche informiert werden. „TTI gewährleistet, dass jede:r gewerbliche Arbeitnehmer:in weiß, dass er oder sie sich jederzeit an den Betriebsrat oder die PRO-GE wenden kann, um sich zu seinen bzw. ihren gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rechten beraten zu lassen“, heißt es in der Vereinbarung. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden über Weiterbildungsmöglichkeiten im Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) der Arbeitskräfteüberlassung informiert. Jene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dem SWF haben, erhalten eine gesonderte schriftliche Information darüber.
Berichterstattung in diversen Medien
ZIB Beitrag: https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1300/71280/ZIB-1300/14147196/Fairness-Abkommen-fuer-Leiharbeitet/15222963
Kurier: https://kurier.at/wirtschaft/personaldienstleister-tti-hat-1000-offene-stellen/402121962



