FAQs

Die gute Nachricht ist, dass die Entlohnung vom Kollektivvertrag der jeweiligen Kund:innen abhängt. Denn wir vergleichen den Kollektivvertrag des Kunden mit Deinem Kollektivvertrag bei uns. Du bekommst dann das für Dich bessere Gehalt/Lohn. Vor Dienstantritt bekommst Du eine Überlassungsmitteilung, die Dein:e TTI-Betreuer:in mit Dir vorab bespricht. In dieser steht dann auch Deine Entlohnung.

Natürlich. Da Du bei uns angestellt bist, bekommst Du auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld von uns. Auch wenn Du bei einem Kunden tätig bist, kümmert sich Dein TTI-Betreuer um Dich und ist in allen Belangen Dein erster Ansprechpartner.

Da Du bei TTI angestellt bist, zahlen wir Dir Deinen Lohn/Gehalt aus.

Nein, im Gegenteil. Gemäß dem „Günstigkeitsprinzip“ bekommst Du die für Dich bessere Entlohnung. Also entweder gemäß dem Kollektivvertrag des Kunden oder unseres Kollektivvertrags.

Das kommt auf Dein Arbeitsgebiet, Deine Talente und die vorhandenen Möglichkeiten an. Es gibt Experten, die in so spezifischen Spezialgebieten ausgebildet sind, dass sie in vielen Betrieben punktuell zum Einsatz kommen. Im Normalfall bist Du aber zumindest längere Zeit in einem Betrieb tätig.

TTI kann Dir kurz und langfristige Einsätze vermitteln. Die Einsatzdauer, die uns der Kunde bekannt gibt, geben wir auch Dir weiter. Wenn dein Einsatz zu Ende ist, suchen wir sehr gerne für Dich andere passende Jobs. Letztendlich entscheidest allerdings Du, ob du dort arbeiten möchtest. Unser Tipp: Nutze die Chance, auch mehrere Betriebe kennenzulernen.

Meistens kennen wir die vom Kunden geplante Einsatzzeit. Diese geben wir Dir bekannt. Wenn der Auftrag endet, dann kontaktieren wir Dich und besprechen andere mögliche Jobangebote mit Dir - falls Du das möchtest.

Aus oder Weiterbildung ist uns sehr wichtig. Bitte sprich dieses Thema direkt bei Deinem/Deiner TTI-Betreuer:in an. Jede Aus- und Weiterbildung ermöglicht Dir mehr Jobchancen. Damit Dir dies ermöglicht wird, zahlt TTI in einen eigens dafür gegründeten Weiterbildungsfonds ein, der – nach Genehmigung - die Kosten Deiner Aus- und Weiterbildung übernimmt.

Arbeiter bekommen ihren Lohn spätestens am 15. des Folgemonats, Angestellte am Monatsletzten. Betreffend Überstunden hängt es davon ab, in welchem Betrieb Du zum Einsatz kommst. Wenn dort Überstunden notwendig sind, kannst du natürlich welche machen. Normalerweise sammeln wir diese Stunden auf Deinem Zeitausgleichskonto an. Das heißt, Du hast die Möglichkeit, Dir später Zeitausgleich zu nehmen. Aber den Zuschlag zahlen wir Dir immer aus. Falls Dir eine andere Lösung besser passen sollte, dann kannst Du das mit Deinem/Deiner TTI Berater:in besprechen.

Die Krankmeldung musst Du unverzüglich Deinem/Deiner TTI-Berater:in und an dem Einsatzbetrieb melden. Vergiss bitte nicht, dass die Krankmeldung vom Arzt zeitgerecht an TTI übermittelt werden muss. Das gleiche gilt im Übrigen auch bei einem Pflegeurlaub.

Jeder unserer Kund:innen hat unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, teilweise auch Schichtmodelle. Diese werden vorab gemeinsam besprochen. Aber grundsätzlich sind Anstellungen Vollzeit oder Teilzeit möglich.

Ja. Angestelltenbetriebsrat: Christian Repouz TTI Personaldienstleistung GmbH & Co KG TTI-Platz 1 A-4490 St. Florian T +43 5 7505 7030 M +43 664 839 59 00 E christian.repouz@tti.at Arbeiterbetriebsrat: Klaus Mayrhofer TTI Personaldienstleistung GmbH & Co KG TTI-Platz 1 A-4490 St. Florian T +43 5 7505 7521 M +43 664 839 59 10 E klaus.mayrhofer@tti.at

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