TTI AUSTRIA und PRO-GE schließen Fairnessabkommen

Der österreichische Personaldienstleister TTI setzt ein vielbeachtetes Zeichen. Mit einem Fairnessabkommen mit der Gewerkschaft PRO-GE positioniert sich das Unternehmen am Arbeitsmarkt.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass Gewerkschafter positiv über ein Unternehmen sprechen. Umso bemerkenswerter waren kürzlich die Worte von Peter Schleinbach, Bundessekretär für Branchen- und Kollektivvertragspolitik der Produktionsgewerkschaft, anlässlich der Präsentation der Fairness- und Zusammenarbeitsvereinbarung mit TTI AUSTRIA.

"Es ist ein positives Beispiel für uns, wie ein Unternehmen gemeinsam mit der Gewerkschaft attraktiv für Beschäftigte sein will", sagt Schleinbach.

Für TTI ist diese Vereinbarung ein Zeichen an den Arbeitsmarkt. "Gemeinsam mit unserem Betriebsrat senden wir das Signal, dass man in unserer Branche ein guter und korrekter Arbeitgeber sein kann", ist TTI-Geschäftsführer Markus Archan überzeugt. Die Vereinbarung mit der PRO-GE ist kein Schnellschuss. Gewerkschaft und Unternehmen leben bereits seit Jahren eine sehr konstruktive Beziehung. „Dieses gegenseitige Vertrauen hat dazu beigetragen, dass wir die Zusammenarbeit mit einem konkreten Fairnessabkommen noch vertiefen wollten“, so Archan.

Abkommen als Gütesiegel

Seitens TTI wird das Abkommen als Gütesiegel gesehen „und als Verantwortung, weiterhin einer der besten Arbeitgeber zu sein“, betont Archan. Denn natürlich will das Unternehmen damit auch einen Wettbewerbsvorteil beim Kampf um Arbeitskräfte lukrieren.

Die Unternehmenskunden können sicher sein, dass die von TTI entsendeten Zeitarbeiter:innen qualitätsvoll und motiviert in deren Betrieb mitarbeiten.

In der geschlossenen Fairness- und Zusammenarbeitsvereinbarung geht es vor allem um nachhaltig hochwertige Standards in der Qualität der Arbeitsverhältnisse. So wird garantiert, dass aktiv über alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen informiert wird. "Die TTI stellt sicher, dass jeder gewerblichen Arbeitnehmer:in bekannt ist, dass er/sie über die Möglichkeit verfügt, sich jederzeit vom Betriebsrat oder der PRO-GE im Zusammenhang mit der eigenen gesetzlichen kollektivvertraglichen Ansprüchen beraten zu lassen", heißt es beispielsweise in dem Abkommen. Die Mitarbeitenden werden über Weiterbildungsmöglichkeiten im Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) der Arbeitskräfteüberlassung informiert. Jene, die Anspruch auf Arbeitslosengeld aus dem SWF haben, werden per Brief eigens darauf aufmerksam gemacht.

Berichterstattung in diversen Medien

ZIB Beitrag:  https://tvthek.orf.at/profile/ZIB-1300/71280/ZIB-1300/14147196/Fairness-Abkommen-fuer-Leiharbeitet/15222963

Kurier:  https://kurier.at/wirtschaft/personaldienstleister-tti-hat-1000-offene-stellen/402121962

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